Selbstbestimmt Vorsorge treffen
Wer kümmert sich um Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es selbst einmal nicht mehr können?
Ein Unfall, eine Krankheit, eine Demenzerkrankung - und plötzlich oder schleichend geht die Fähigkeit verloren, sich um seine Angelegenheiten selbständig zu kümmern.
Mit einer Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens damit zu beauftragen, Ihre rechtlichen Angelegenheiten für Sie zu regeln, wenn Sie es selbst nicht mehr können.
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorsorgen, auch wenn Sie keine Vertrauensperson haben, die Sie bevollmächtigen könnten. In ihr können Sie Wünsche äußern, wer zu Ihrem gesetzlichen Betreuer bestellt werden soll und beschreiben, wie Ihr Betreuer Ihre Angelegenheiten nach Möglichkeit regeln soll - für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, sich dazu zu äußern
In einer Patientenverfügung halten Sie Ihren Willen für Ihre medizinische Behandlung in der letzten Lebensphase fest - und können diese mit einer Vollmacht zur Durchsetzung Ihrer Patientenverfügung kombinieren